Kindeswohl ist kein Fremdwort aber ein juristisch unbestimmter ,also auch missbauchbarer Begriff.
Dadurch fällt Rechtslage und Realität weit ,oft zu weit auseinander .Die staatlich versprochene Gewährleistung
behördlichen Kontrolle von Kindeswohl ist deshalb mansch mal Täuschung ,sogar Betrug und Einladung zum Selbstbetrug.